Mitwirkungspolitik
Beschreibung und Veröffentlichung der Mitwirkungspolitik der Conundrum Asset Management GmbH gem. § 134b AktG.
Umgang mit Interessenkonflikten
Nach § 63 Abs. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) hat sich jedes Wertpapierdienstleistungsunternehmen um Vermeidung von Interessenkonflikten zu bemühen und seinen Kunden Art und Herkunft möglicher Interessenkonflikte sowie seine Grundsätze zum Umgang mit diesen darzulegen.
Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten
Unser Institut leitet alle Aufträge zur Ausführung an Dritte weiter. Somit gelten für die Ausführung der Kundenaufträge die Ausführungsgrundsätze der ausführenden Einrichtungen, z.B. der Depotbanken oder sonstiger ausführender Stellen.
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen
Unsere Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken, Art. 3 VO (EU) 2019/2088 vom 27.11.2019 (sog. Offenlegungsverordnung) inklusive Erklärung nach Art. 5 OffenlegungsVO.
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